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title: "III. BMWiTWidAnO 1999"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bmwitwidano_1999/iii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bmwitwidano_1999/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# III. BMWiTWidAnO 1999

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 15. März 1999 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

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— Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bmwitwidano_1999/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
