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title: "Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Angelegenheiten der Besoldung, des Dienstunfall-, Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts (BMJVWidVertrAnO)"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bmjvwidvertrano"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bmjvwidvertrano/index.html"
updated: "2026-05-23T06:04:21+00:00"
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# Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Angelegenheiten der Besoldung, des Dienstunfall-, Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts (BMJVWidVertrAnO)

Volltext-Index zu **Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Angelegenheiten der Besoldung, des Dienstunfall-, Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts (BMJVWidVertrAnO)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bmjvwidvertrano/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [https://juralernen.de/gesetze/bmjvwidvertrano](https://juralernen.de/gesetze/bmjvwidvertrano).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](https://juralernen.de/gesetze/bmjvwidvertrano/eingangsformel.md)
- [§ 1 — Entscheidung über Widersprüche](https://juralernen.de/gesetze/bmjvwidvertrano/1.md)
- [§ 2 — Vertretung bei Klagen](https://juralernen.de/gesetze/bmjvwidvertrano/2.md)
- [§ 3 — Übergangsregelung](https://juralernen.de/gesetze/bmjvwidvertrano/3.md)
- [§ 4 — Inkrafttreten](https://juralernen.de/gesetze/bmjvwidvertrano/4.md)
- [Schlussformel](https://juralernen.de/gesetze/bmjvwidvertrano/schlussformel.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
