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title: "III. BMJVGerWidAnO 2026"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bmjvgerwidano_2026/iii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bmjvgerwidano_2026/index.html"
updated: "2026-07-01T04:05:05+00:00"
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# III. BMJVGerWidAnO 2026

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 30. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 308) außer Kraft. Andere Anordnungen bleiben unberührt.

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— Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bmjvgerwidano_2026/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
