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title: "I. BMJErnAnO 2024"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bmjernano_2024/i"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bmjernano_2024/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# I. BMJErnAnO 2024

Auf Grund des Artikels 1 Absatz 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich

1.



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs,

2.



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts,

3.



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs,

4.



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundespatentgerichts,

5.



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Justiz,

6.



der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes,

7.



der Generalbundesanwältin oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshofjeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes).

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— Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bmjernano_2024/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
