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Anordnung zur Übertragung der örtlichen Zuständigkeit auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

Ausfertigungsdatum:
13.09.2013
Fundstelle:
BGBl I 2013, 3637
Stand:
20160406215515
Eingangsformel

Nach § 2 Absatz 3 der Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung vom 22. Juli 2013 (BGBl. I S. 2761) ordnet das Bundesministerium der Finanzen an:

§ 1

(1) Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center der Generalzolldirektion richtet sich nach der Anlage.

(2) Versorgungsempfänger können den Wechsel der Zuständigkeit vom Service-Center Düsseldorf zum Service-Center Stuttgart und umgekehrt beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben oder dorthin verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der Festsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren Versorgungsberechtigten bedarf es übereinstimmender Anträge.

§ 2

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft.

Anlage

(zu § 1 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3638)

Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center richtet sich danach, welche Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständig war.

Zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständige StelleZuständiges Service-Center

Bundesverwaltungsamt

Außenstelle Hannover

Hans-Böckler-Allee 16

30173 HannoverGeneralzolldirektion

Service-Center Düsseldorf

Hausanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46

40470 Düsseldorf

Postanschrift:  Postfach 30 10 54

40410 Düsseldorf

Telefon: +49(0)2 11-95 90

Telefax: +49(0)2 11-9 59-21 87

Bundesverwaltungsamt

Außenstelle Kiel

Feldstraße 23

24106 Kiel

Bundesverwaltungsamt

Außenstelle Düsseldorf

Wilhelm-Raabe-Straße 46

40470 Düsseldorf

Bundesverwaltungsamt

Außenstelle Stuttgart

Heilbronner Straße 186

70191 StuttgartGeneralzolldirektion

Service-Center Stuttgart

Hausanschrift: Heilbronner Straße 186

70191 Stuttgart

Postanschrift:  Postfach 10 52 61

70045 Stuttgart

Telefon: +49(0)7 11-25 40-0

Telefax: +49(0)7 11-25 40-11 11

Bundesverwaltungsamt

Außenstelle Wiesbaden

Moltkering 9

65189 Wiesbaden

Bundesverwaltungsamt

Außenstelle München

Dachauer Straße 128

80637 München

Bundesverwaltungsamt

Außenstelle Strausberg

Prötzeler Chaussee 25

15344 Strausberg

Abweichend hiervon ist das Service-Center Stuttgart zuständig für ehemalige Berufssoldaten, die aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommen wurden und von der Außenstelle Kiel Dienstbezüge erhalten haben, sowie ihre Hinterbliebenen.

Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger:

Für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig.

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