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title: "§ 3 BMDVDelegatAnO — Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bmdvdelegatano/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bmdvdelegatano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# § 3 BMDVDelegatAnO — Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird den in § 2 genannten Behörden übertragen, soweit sie nach dieser Anordnung für die Entscheidung über Widersprüche zuständig sind.

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— Anordnung über die Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bmdvdelegatano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
