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title: "§ 3 BLV — Mutterschutz"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/blv_2026/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2026/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# § 3 BLV — Mutterschutz

Zeiten des Mutterschutzes sind auf diejenigen Zeiten anzurechnen, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für eine Einstellung nach Abschnitt 2 oder für die berufliche Entwicklung nach Abschnitt 3 sind. Die Verlängerung eines Vorbereitungsdienstes nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bleibt unberührt.

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— Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2026/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
