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title: "§ 12 BLEG — Angestellte, Arbeiter"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bleg/12"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bleg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# § 12 BLEG — Angestellte, Arbeiter

Auf die Angestellten und Arbeiter der Bundesanstalt sind die für Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.

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— Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bleg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
