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title: "XVII. BKOrgErl 2025"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bkorgerl_2025/xvii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2025/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# XVII. BKOrgErl 2025

Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen

1.



aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;

2.



aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.

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— Organisationserlass des Bundeskanzlers

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2025/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
