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title: "X. BKOrgErl 2021"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bkorgerl_2021/x"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2021/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# X. BKOrgErl 2021

Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer einschließlich des Arbeitsstabs neue Bundesländer übertragen. Die Aufgabe übernimmt ein Staatsminister beim Bundeskanzler.

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— Organisationserlass des Bundeskanzlers

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2021/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
