---
title: "II. BKOrgErl 2005"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bkorgerl_2005/ii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2005/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
---

# II. BKOrgErl 2005

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden übertragen:

1.



aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), Ziff. V., die Zuständigkeiten für

a)



die Grundsatzfragen und die Koordinierung der Europapolitik (außer ECOFIN), insbesondere die Weisungsgebung für den AStV I; die Strukturpolitik, die EU-Kohäsionsfonds, die transeuropäischen Netze;

b)



die Koordinierung der Lissabon-Strategie; den Verwaltungsaufbau Osteuropa, GUS und Balkan; die bilateralen Regierungsausschüsse für Wirtschaftsfragen mit EU-Mitgliedstaaten; einzelne EU-Abkommen und Kooperationen;

c)



das Recht der Europäischen Union; die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den Europäischen Gerichten; die Beihilfekontrollpolitik;

2.



aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Zuständigkeiten für

a)



den Verkehr und die Raumfahrt;

b)



die Patente und die Erfinderförderung;

c)



die Forschung und Entwicklung und die Innovation in der Wirtschaft; die KMU; die Unternehmensgründungen.Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

---

— Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2005/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
