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title: "I. BKOrgErl 1984"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bkorgerl_1984/i"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_1984/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# I. BKOrgErl 1984

Der Staatssekretär beim Bundeskanzler wird zum Beauftragten für die Nachrichtendienste bestellt. Er untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar.

Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.

Dem Beauftragten ist zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Abteilung des Bundeskanzleramtes fachaufsichtlich unterstellt.

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— Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_1984/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
