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title: "§ 22 BKnEG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bkneg/22"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bkneg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# § 22 BKnEG

*Gliederung:* Art 4

Soweit in diesem oder anderen Gesetzen auf Bestimmungen verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Bestimmungen und Bezeichnungen dieses Gesetzes.

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— Gesetz zur Errichtung der Bundesknappschaft

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bkneg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
