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title: "§ 1 BKAmtZustAnO — Ernennung und Entlassung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bkamtzustano/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bkamtzustano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# § 1 BKAmtZustAnO — Ernennung und Entlassung

Die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 14 für den Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendiensts wird der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes widerruflich übertragen.

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— Anordnung des Bundeskanzleramtes zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bkamtzustano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
