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title: "§ 8 BioSt-NachV — Weitere Nachweise"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/biost-nachv_2021/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/biost-nachv_2021/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:38+00:00"
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# § 8 BioSt-NachV — Weitere Nachweise

Weitere Nachweise darüber, dass die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllt sind, können für die Zahlung nach den Bestimmungen für Strom aus Biomasse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der für die Anlage jeweils anzuwendenden Fassung nicht verlangt werden.

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— Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/biost-nachv_2021/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
