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title: "Anlage 3 BinSchSprFunkV — (zu § 9 Abs. 1)  Prüfungsprogramm"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/binschsprfunkv_2003/anlage-3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/binschsprfunkv_2003/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# Anlage 3 BinSchSprFunkV — (zu § 9 Abs. 1)

Prüfungsprogramm

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 4577 - 4578





Nummer
 Prüfungsteil
 UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
 Ergänzungsprüfung für Inhaber des ROC, GOC, UBZ, LRC und SRC

 
 A.
 Theoretische Kenntnisse über den Binnenschifffahrtsfunk
  
  

1.
 Kenntnisse und wesentliche Merkmale des Binnenschifffahrtsfunks
  
  

1.1
 Verkehrskreise
 X
 X

1.1.1
 Schiff - Schiff
 X
 X

1.1.2
 Nautische Information
 X
 X

1.1.3
 Schiff - Hafenbehörde
 X
 X

1.1.4
 Funkverkehr an Bord
 X
 X

1.1.5
 Öffentlicher Nachrichtenaustausch
 X
 X

2.
 Rangfolge und Arten des Verkehrs im Binnenschifffahrtsfunk
  
  

2.1
 Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr
 X
 X

2.2
 Routinegespräche
 X
 X

2.3
 Bestätigung von Meldungen
 X
  

2.4
 Anweisungen von Landfunkstellen
 X
 X

2.5
 Gespräche sozialen Inhalts
 X
 X

2.6
 Testsendungen
 X
  

3.
 Funkstellen im Binnenschifffahrtsfunk
  
  

3.1
 Schiffsfunkstellen
 X
 X

3.2
 Landfunkstellen
 X
 X

3.3
 Tragbare Funkanlagen
 X
 X

3.4
 Kennzeichnung der Funkstellen
 X
 X

3.5
 Funkausrüstungspflicht
 X
 X

3.6
 Frequenzzuteilung
 X
 X

4.
 Grundkenntnisse über Frequenzen und ihre Nutzung
  
  

4.1
 Ausbreitung der Ultrakurzwellen (UKW/VHF)
 X
  

4.2
 Zuweisung der UKW-Kanäle im Binnenschifffahrtsfunk
 X
 X

4.3
 Betriebsarten Simplex, Duplex, Semi-Duplex
 X
  

4.4
 Digitaler Selektivruf (DSC)
 X
  

4.5
 Zwei-Kanal-Überwachung (Dual watch)
 X
  

4.6
 Begrenzung der Sendeleistung
 X
 X

5.
 Automatisches Senderidentifizierungssystem (ATIS)
  
  

5.1
 Bildung der ATIS-Nummer
 X
 X

6.
 Grundkenntnisse über Bestimmungen und Veröffentlichungen, die den Binnenschifffahrtsfunk betreffen
  
  

6.1
 Aufsicht über die Schiffsfunkstelle
 X
  

6.2
 Fernmeldegeheimnis und Abhörverbot
 X
  

6.3
 Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
 X
 X

6.3.1
 Allgemeiner Teil
 X
 X

6.3.2
 Regionale Teile
 X
 X

6.4
 Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk
 X
 X

6.5
 Sprachen im Binnenschifffahrtsfunk
 X
 X

6.6
 Empfohlene Redewendungen für die Fahrt
 X
 X

7.
 Technische Kenntnisse
  
  

7.1
 Strom, Spannung und Leistung
 X
  

7.2
 Antennen
 X
  

 
 B.
 Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Bedienen einer Schiffsfunkstelle
  
  

1.
 Praktische Kenntnisse
  
  

1.1
 UKW-Funkanlagen
 X
  

1.2
 Grundeinstellung
 X
  

1.3
 Kanalauswahl
 X
  

1.4
 Sendeleistung
 X
  

1.5
 Rauschsperre (Squelch)
 X
  

2.
 Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks
  
  

2.1
 Notverkehr
 X
 X

2.2
 Dringlichkeitsverkehr
 X
 X

2.3
 Sicherheitsverkehr
 X
 X

2.4
 Routinegespräch
 X
  

2.5
 Testsendungen
 X
  

3.
 Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks
  
  

3.1
 Anruf an eine Funkstelle
 X
  

3.2
 Beantwortung von Anrufen
 X
  

3.3
 Anruf an alle Funkstellen
 X
  

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— Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/binschsprfunkv_2003/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
