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title: "§ 14 BinSchEO — Genauigkeit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/binscheo/14"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/binscheo/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# § 14 BinSchEO — Genauigkeit

Die Eichung soll so sorgfältig durchgeführt werden, dass eine Genauigkeit im Ergebnis erreicht wird, deren Fehler geringer sind als

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1 % bei einer Verdrängung von höchstens 500 m3,

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5 m3 bei einer Verdrängung von mehr als 500 m3 bis zu 2 000 m3,

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¼ % bei einer Verdrängung von mehr als 2 000 m3,gleichviel, ob es sich um die Höchstverdrängung oder um Verdrängungen handelt, die gegebenen Eintauchungsunterschieden entsprechen.

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— Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/binscheo/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
