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title: "§ 24b 9. BImSchV — Verbundene Prüfverfahren bei UVP-pflichtigen Vorhaben"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bimschv_9/24b"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_9/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# § 24b 9. BImSchV — Verbundene Prüfverfahren bei UVP-pflichtigen Vorhaben

Für ein UVP-pflichtiges Vorhaben, das einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, wird die Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes im Verfahren zur Entscheidung über die Zulassung des UVP-pflichtigen Vorhabens vorgenommen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung kann mit der Prüfung nach Satz 1 und mit anderen Prüfungen zur Ermittlung oder Bewertung von Auswirkungen auf die in § 1a genannten Schutzgüter verbunden werden.

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— Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_9/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
