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title: "Inhaltsübersicht 37. BImSchV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bimschv_37_2024/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_37_2024/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# Inhaltsübersicht 37. BImSchV

Teil 1

Allgemeiner Teil





§ 1Anwendungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

Teil 2

Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs





§ 3Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs

§ 4Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird

§ 5Anerkennung von Strom aus dem Netz

§ 6Zusätzliche Stromerzeugung

§ 7Zeitliche Korrelation

§ 8Geografische Korrelation

§ 9Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen

§ 10Treibhausgaseinsparungen

§ 11Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs

Teil 3

Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff





§ 12Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Ölen

§ 13Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff

Teil 4

Nachweise

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen





§ 14Anerkannte Nachweise

§ 15Vorlage der Nachweise

Abschnitt 2

Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs





§ 16Ausstellung von Nachweisen

§ 17Inhalt und Form der Nachweise

§ 18Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen

§ 19Anforderungen an Massenbilanzsysteme

§ 20Fehlende oder nicht ausreichende Angaben

§ 21Weitere anerkannte Nachweise

§ 22Teilnachweise

§ 23Unwirksamkeit von Nachweisen

Abschnitt 3

Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht

biogenen Ursprungs





§ 24Anerkannte Zertifikate

§ 25Ausstellung von Zertifikaten

§ 26Inhalt der Zertifikate

§ 27Unwirksamkeit von Zertifikaten

§ 28Gültigkeit der Zertifikate

§ 29Weitere anerkannte Zertifikate

Abschnitt 4

Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 1

Anerkennung von Zertifizierungsstellen





§ 30Anerkannte Zertifizierungsstellen

§ 31Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 32Verfahren zur Anerkennung

§ 33Inhalt der Anerkennung

§ 34Erlöschen der Anerkennung

§ 35Widerruf der Anerkennung

§ 36Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 2

Aufgaben von Zertifizierungsstellen





§ 37Führen von Verzeichnissen

§ 38Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten

§ 39Mitteilungen und Berichte über Kontrollen

§ 40Weitere Berichte und Mitteilungen

§ 41Aufbewahrung, Umgang mit Informationen

Unterabschnitt 3

Überwachung von Zertifizierungsstellen





§ 42Überwachung und Maßnahmen

Unterabschnitt 4

Vorläufige Anerkennung





§ 43Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen

Teil 5

Zentrales Register und elektronische Datenbank





§ 44Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

§ 45Datenabgleich

Teil 6

Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren





§ 46Auskunftsrecht der zuständigen Behörde

§ 47Evaluierung und Bestandsschutz

§ 48Datenübermittlung

§ 49Zuständigkeiten

§ 50Verfahren vor der zuständigen Behörde

§ 51Muster und Vordrucke

§ 52Informationsaustausch

§ 53Übergangsvorschrift

§ 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten





AnlageAnpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz

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— Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1, 2 (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_37_2024/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
