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title: "Anhang VII 31. BImSchV — (zu § 3)Beste verfügbare Techniken"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bimschv_31_2024/anhang-vii"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_31_2024/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# Anhang VII 31. BImSchV — (zu § 3)Beste verfügbare Techniken

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 7, S. 38)



Der Anhang enthält eine beispielhafte, nicht abschließende Auflistung von besten verfügbaren Techniken für verschiedene Anwendungsbereiche.

1.



Beste verfügbare Techniken zur Verwendung der Einsatzstoffe sowie zum Aufbringen von Beschichtungen:

–



Zentrale Lieferung von VOC-haltigen Materialien (zum Beispiel Druckfarben, Beschichtungen, Klebstoffe, Reinigungsmittel) über direkte Leitungen, Ringleitungen einschließlich Systemreinigung

–



Verwendung neuartiger computergesteuerter Mischsysteme

–



Lieferung VOC-haltiger Materialien am Aufbringungspunkt über ein geschlossenes System

–



Automatisierung des Farbwechsels

–



Farbgruppierung für größere Sequenzen mit gleicher Farbe

–



Sanftes Spülen nach dem Spritzen ohne Zwischenspülen

2.



Beste verfügbare Techniken für Aufbringtechniken ohne Spritzen:

–



Walzbeschichtung

–



Rakel über Walzen

–



Spülungsfreies Aufbringen der Beschichtung von Bandblechen

–



Vorhangbeschichten mittels Gießen

–



Fluten

–



Co-Extrusion

3.



Beste verfügbare Techniken für Sprühzerstäubungstechniken:

–



Luftunterstütztes Airless-Spritzen

–



Druckluftzerstäubung mit Inertgasen

–



Zerstäubung mit hohem Volumen und niedrigem Druck (HVLP)

–



Vollautomatisierte elektrostatische Zerstäubung

–



Elektrostatisch unterstütztes Airless-Spritzen

–



Heißspritzen

4.



Beste verfügbare Techniken für das Aufbringen mittels Spritzen, Rakeln und Spülen bei der Beschichtung von Bandblechen:

–



Automatisierung der Spritzaufbringung

–



Roboteranwendungen

–



Maschinelles Aufbringen

5.



Beste verfügbare Techniken zum Trocknungs-/Aushärteverfahren:

–



Trocknung und Aushärtung durch Inertgaskonvektion

–



Induktionstrocknung/-aushärtung

–



Mikrowellen- und Hochfrequenztrocknung

–



Strahlungshärtung

–



Kombinierte Konvektions-/Infrarot-Strahlungstrocknung

–



Konvektionstrocknung/-härtung kombiniert mit Wärmerückgewinnung

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— 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_31_2024/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
