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title: "§ 3 BienSeuchV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bienseuchv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# § 3 BienSeuchV

Ist zu befürchten, dass sich die Amerikanische Faulbrut, die Acariose (Milbenseuche), die Varroatose, der Kleine Beutenkäfer oder die Tropilaelaps-Milbe ausgebreitet hat oder ausbreitet, kann die zuständige Behörde eine amtliche Untersuchung aller Bienenvölker und Bienenstände des verdächtigen Gebietes anordnen.

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— Bienenseuchen-Verordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
