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title: "Anlage 2 BHV1V — (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bhv1v/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bhv1v/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# Anlage 2 BHV1V — (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)Amtstierärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit eines Rindes

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 778)





Das (Die) Zucht-/Nutzrind(er) mit der (den) Ohrmarkennummer(n)

aus dem Betrieb mit der Registriernummer

nach § 26 Absatz 2 der Viehverkehrsverordnung

des

in  Kreis

Land





stammt (stammen) aus einem Bestand, der in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt ist,





stammt (stammen) nicht aus einem Bestand, der in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt ist, und ist im Sinne des





§ 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a2,





§ 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b2,





§ 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c2 oder





§ 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d2der BHV1-Verordnung frei von einer BHV1-Infektion.

Die letzte serologische Untersuchung des Rindes/der Rinder mit der/den Ohrmarkennummer(n) erfolgte am

Das (Die) Zucht-/Nutzrind(er) mit der (den) Ohrmarkennummer(n)1

ist/sind alle mit einem Impfstoff geimpft worden, bei dessen Herstellung ein Virusstamm verwendet worden ist, der eine Deletion des Glykoprotein-E-Gens aufweist.

Für Rinder aus einem Bestand, der nicht in einem Gebiet gelegen ist, das nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG als BHV1-frei anerkannt worden ist, verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit zwei Wochen/zwei Monate nach dem Tage der Ausstellung. Sie darf vor Ablauf dieser Frist nicht weiterverwendet werden, wenn die genannten Rinder mit nicht BHV1-freien Rindern in Berührung gekommen sind.











Stempel der

zuständigen Behörde







(Unterschrift)

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— Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bhv1v/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
