---
title: "§ 86 BHO — Vermögensrechnung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bho/86"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bho/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:33+00:00"
---

# § 86 BHO — Vermögensrechnung

In der Vermögensrechnung sind der Bestand des Vermögens und der Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres, die Veränderungen während des Haushaltsjahres und der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.

---

— Bundeshaushaltsordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
