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title: "Inhaltsübersicht BGG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bgg/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# Inhaltsübersicht BGG

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen



§  1Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt

§  2Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

§  3Menschen mit Behinderungen

§  4Barrierefreiheit

§  5Zielvereinbarungen

§  6Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und SprachbehinderungenAbschnitt 2Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit



§  7Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§  8Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr

§  9Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

§ 10Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken

§ 11Verständlichkeit und Leichte SpracheAbschnitt 2aBarrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes



§ 12Öffentliche Stellen des Bundes

§ 12aBarrierefreie Informationstechnik

§ 12bErklärung zur Barrierefreiheit

§ 12cBerichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit

§ 12dVerordnungsermächtigungAbschnitt 2bAssistenzhunde



§ 12eMenschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde

§ 12fAusbildung von Assistenzhunden

§ 12gPrüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft

§ 12hHaltung von Assistenzhunden

§ 12iZulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde

§ 12jFachliche Stelle und Prüfer

§ 12kStudie zur Untersuchung

§ 12lVerordnungsermächtigungAbschnitt 3Bundesfachstelle für Barrierefreiheit



§ 13Bundesfachstelle für BarrierefreiheitAbschnitt 4Rechtsbehelfe



§ 14Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren

§ 15Verbandsklagerecht

§ 16Schlichtungsstelle und -verfahren; VerordnungsermächtigungAbschnitt 5Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die

Belange von Menschen mit Behinderungen



§ 17Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

§ 18Aufgabe und BefugnisseAbschnitt 6Förderung der Partizipation



§ 19Förderung der Partizipation

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— Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
