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title: "§ 5 BGBEG — Zugang zu Vertragsbedingungen und vorvertraglichen Informationen während der Vertragslaufzeit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bgbeg/5-8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:33+00:00"
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# § 5 BGBEG — Zugang zu Vertragsbedingungen und vorvertraglichen Informationen während der Vertragslaufzeit

*Gliederung:* Art 248

Während der Vertragslaufzeit kann der Zahlungsdienstnutzer jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen sowie der in § 4 genannten Informationen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.

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— Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
