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title: "§ 282 BGB — Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bgb/282"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:32+00:00"
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# § 282 BGB — Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach §
241 Abs. 2

Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.

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— Bürgerliches Gesetzbuch

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
