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title: "Anlage 1 BewachV — (zu § 6 Absatz 2)Bescheinigungüber die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bewachv_2019/anlage-1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# Anlage 1 BewachV — (zu § 6 Absatz 2)Bescheinigungüber die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 700)











(Familienname und Vorname)

geboren am in

wohnhaft in

ist in der Zeit vom bis

von der Industrie- und Handelskammer





über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und ist mit ihnen vertraut.

Die Unterrichtung umfasste insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.



Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,

2.



Datenschutzrecht,

3.



Bürgerliches Gesetzbuch,

4.



Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,

5.



Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,

6.



Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,

7.



Grundzüge der Sicherheitstechnik.











(Stempel/Siegel)













(Ort und Datum)(Unterschrift)





Fußzeile: Identifikationsnummer und Validierungscode der Industrie- und Handelskammer

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— Verordnung über das Bewachungsgewerbe

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
