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title: "§ 15 2. BesVNG — Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/besvng_2/15"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/besvng_2/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# § 15 2. BesVNG — Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften
über Unterhaltszuschüsse

*Gliederung:* Art IX

Die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse und entsprechende Zuwendungen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst treten außer Kraft. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend.

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— Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/besvng_2/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
