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title: "§ 10 BerRehaG — Allgemeines"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/berrehag/10"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/berrehag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# § 10 BerRehaG — Allgemeines

Die Vorschriften dieses Abschnitts ergänzen zugunsten des Verfolgten die allgemein anzuwendenden rentenrechtlichen Vorschriften. Leistungen nach diesem Abschnitt werden auf Antrag erbracht; im Einzelfall können sie auch von Amts wegen erbracht werden.

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— Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/berrehag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
