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title: "§ 3 BerlinFG 1990 — Beschränkung auf den Unternehmensbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/berlinfg/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/berlinfg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# § 3 BerlinFG 1990 — Beschränkung auf den Unternehmensbereich

Die Kürzungen nach § 1 werden nur gewährt, wenn der Berliner Unternehmer die Lieferungen und sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens und für das Unternehmen des westdeutschen Unternehmers ausgeführt hat. § 5 Abs. 2 Nr. 4 bleibt unberührt.

## Fußnoten

(+++ § 3: Zur Anwendung vgl. § 31 Abs. 2 F. ab 1991-06-24 +++)

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— Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/berlinfg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
