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title: "§ 2 BelWertV — Gegenstand der Wertermittlung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/belwertv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
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# § 2 BelWertV — Gegenstand der Wertermittlung

Gegenstand der Beleihungswertermittlung ist das Grundstück, grundstücksgleiche Recht oder vergleichbare Recht einer ausländischen Rechtsordnung, das mit dem Grundpfandrecht belastet ist oder belastet werden soll.

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— Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
