---
title: "Anlage BeherbMeldV — (zu § 2 Absatz 5)Bei der Speicherung der Daten im Datensatz zu verwendende Bezeichner"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/beherbmeldv/anlage"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/beherbmeldv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:37+00:00"
---

# Anlage BeherbMeldV — (zu § 2 Absatz 5)Bei der Speicherung der Daten im Datensatz zu verwendende Bezeichner

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1219)





BezeichnerErläuterung

 1.DatumAnkunftDatum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT)

 2.DatumAbreiseDatum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT)

 3.Familiennamevollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils durch Leerzeichen getrennt

 4.Vornamensämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt

 5.GeburtsdatumGeburtsdatum (JJJJMMTT)

 6.Staatsangehoerigkeitensämtliche Staatsangehörigkeiten

 7.Anschriftbestehend aus

a)



Staat, in dem sich der Wohnort befindet

b)



Postleitzahl des Wohnorts

c)



Wohnortbezeichnung

d)



sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort

e)



Straßenbezeichnung

f)



Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder Zusatzziffern

g)



sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift

 8.AnzahlAngehoerigeAnzahl der mitreisenden ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes

 9.AnzahlMitreisendeAnzahl der ausländischen Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes

10.StaatsangehoerigkeitMitreisendesämtliche Staatsangehörigkeiten der ausländischen Mitreisenden der Reisegesellschaften

11.SeriennummerPassSeriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder Nichtvorlage

12.Zahlungszuordnungsnummerbestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektronischen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungsdienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert

13.Beherbergungsstaettebestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder Einrichtung, die die Daten speichert

---

— Verordnung über die elektronische Speicherung von Daten zur Einhaltung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/beherbmeldv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
