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title: "§ 35a 3. DV-BEG — Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/begdv_3/35a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/begdv_3/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# § 35a 3. DV-BEG — Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres
im Falle des § 98 BEG

Für die Berechnung der Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG findet § 23 entsprechende Anwendung. Dabei ist § 95 BEG zu berücksichtigen.

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— Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/begdv_3/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
