---
title: "§ 1 3. DV-BEG — Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/begdv_3/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/begdv_3/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
---

# § 1 3. DV-BEG — Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung
des Eigentums und des Vermögens

Der Ausfall an Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb gilt insoweit als Schaden in der Nutzung der Arbeitskraft, als es sich um den Ausfall an Entgelt für die Tätigkeit des Verfolgten als Betriebsinhaber handelt.

---

— Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/begdv_3/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
