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title: "§ 23a 2. DV-BEG — Anrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf Ansprüche nach § 41 BEG"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/begdv_2/23a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/begdv_2/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# § 23a 2. DV-BEG — Anrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf
Ansprüche nach § 41 BEG

Sind auf den Rentenanspruch des Verfolgten für Schaden an Körper oder Gesundheit an seine Hinterbliebenen nach dem Erlöschen des Anspruchs (§ 18) noch Leistungen bewirkt worden, so können diese auf deren Ansprüche nach § 41 BEG voll angerechnet werden.

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— Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/begdv_2/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
