---
title: "§ 16 BefBedV — Ausschluß von Ersatzansprüchen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/befbedv/16"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
---

# § 16 BefBedV — Ausschluß von Ersatzansprüchen

Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.

---

— Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
