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title: "§ 1 BefBedV — Geltungsbereich"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/befbedv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# § 1 BefBedV — Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung im Straßenbahn- und Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen. Die zuständige Genehmigungsbehörde kann in Berücksichtigung besonderer Verhältnisse Anträgen auf Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung zustimmen (Besondere Beförderungsbedingungen).

(2)

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— Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
