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title: "§ 19 BEEG — Kündigung zum Ende der Elternzeit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/beeg/19"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# § 19 BEEG — Kündigung zum Ende der Elternzeit

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

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— Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
