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title: "§ 3 BedGgstV — Verbotene Stoffe"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bedggstv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bedggstv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# § 3 BedGgstV — Verbotene Stoffe

Bei dem gewerbsmäßigen Herstellen oder Behandeln der in Anlage 1 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Stoffe nicht verwendet werden.

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— Bedarfsgegenständeverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bedggstv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
