---
title: "§ 2 BeamtVG — Arten der Versorgung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/beamtvg/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
---

# § 2 BeamtVG — Arten der Versorgung

Versorgungsbezüge sind

1.



Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

2.



Hinterbliebenenversorgung,

3.



Bezüge bei Verschollenheit,

4.



Unfallfürsorge,

5.



Übergangsgeld,

6.



Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,

7.



Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,

8.



Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,

9.



Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,

10.



Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,

11.



Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5,

12.



Einmalzahlung nach Abschnitt 11.

---

— Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
