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title: "§ 9 BeamtStG — Kriterien der Ernennung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/beamtstg/9"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# § 9 BeamtStG — Kriterien der Ernennung

Ernennungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen.

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— Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
