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Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Griechenland

Ausfertigungsdatum:
31.05.1957
Fundstelle:
BGBl I 1957, 607
Stand:
20120625150955
(XXXX)

Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß durch das am 23. Februar 1946 in Kraft getretene Zivilgesetzbuch von Griechenland und das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Der Bundesminister der Justiz

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.