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title: "§ 1 BBRErnAnO — Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bbrernano/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bbrernano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# § 1 BBRErnAnO — Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung

Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 widerruflich übertragen.

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— Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bbrernano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
