Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 16.12.1971
- Fundstelle:
- BGBl I 1972, 10
- Stand:
- 20130405130919
Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1112) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 12. März 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 185) bestimme ich
die Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit zur zuständigen Stelle für alle zum Geschäftsbereich der Bundesanstalt für Arbeit gehörenden Dienststellen.
Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.