Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 05.02.1996
- Fundstelle:
- BGBl I 1996, 368
- Stand:
- 20130405130408
Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 12. März 1971 (BGBl. I S. 185) geändert worden ist, sowie des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2, veröffentlichten bereinigten Fassung bestimme ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern
das Bundesverwaltungsamt zur zuständigen Stelle für den Geschäftsbereich des Bundespräsidialamtes.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bundespräsidialamt
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.