BBiG§84AnO 18

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
17.02.1993
Fundstelle:
BGBl I 1993, 304
Stand:
20120625151516
I.

Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 12. März 1971 (BGBl. I S. 185) geändert worden ist, sowie des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2, veröffentlichten bereinigten Fassung bestimme ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern

das Bundesverwaltungsamt

zur zuständigen Stelle für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

II.

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.