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title: "Anlage 2 BBFVerfV — (zu § 7 Absatz 2)Bescheid über die Feststellung der überwiegenden Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bbfverfv/anlage-2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bbfverfv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# Anlage 2 BBFVerfV — (zu § 7 Absatz 2)Bescheid über die Feststellung der überwiegenden Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 346, S. 7)





[Logo/Bezeichnung der zuständigen Stelle]

Bescheid

über die Feststellung der überwiegenden Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit

nach § 50c Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes/nach § 41c Absatz 3 Satz 1 der Handwerksordnung

[Unzutreffendes streichen]



Hiermit wird die Feststellung der überwiegenden Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit von

[Vorname, Name, Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers]

mit der für die Ausübung des Referenzberufs

[konkrete Bezeichnung des Referenzberufs, ggf. Fachrichtung, Datum der Ausbildungsordnung]

erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt.



Im Einzelnen: [nachstehend Unzutreffendes streichen]



1.



Eine vollständige Vergleichbarkeit besteht hinsichtlich folgender berufsprofilgebender Berufsbildposition/folgender berufsprofilgebender Berufsbildpositionen:



2.



Eine überwiegende Vergleichbarkeit besteht hinsichtlich folgender berufsprofilgebender Berufsbildposition/folgender berufsprofilgebender Berufsbildpositionen:



[Einschließlich Erläuterung des jeweiligen Feststellungsergebnisses unter Berücksichtigung

berufsprofilgebender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplanes]



3.



Eine Vergleichbarkeit ist hinsichtlich folgender berufsprofilgebender Berufsbildposition/folgender berufsprofilgebender Berufsbildpositionen nicht festgestellt worden:







[Ort, Datum, Unterschrift(en)]

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— Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bbfverfv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
