---
title: "§ 132 BauGB — Regelung durch Satzung"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bbaug/132"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
---

# § 132 BauGB — Regelung durch Satzung

Die Gemeinden regeln durch Satzung

1.



die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen im Sinne des § 129,

2.



die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwands sowie die Höhe des Einheitssatzes,

3.



die Kostenspaltung (§ 127 Absatz 3) und

4.



die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage.

---

— Baugesetzbuch *)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
