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title: "Inhaltsübersicht BautechKonAusbV"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/bautechkonausbv/inhaltsuebersicht"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/bautechkonausbv/index.html"
updated: "2026-09-01T02:02:27+00:00"
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# Inhaltsübersicht BautechKonAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung





§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Begriffsbestimmung

§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 6Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten

§ 7Ausbildungsplan



Abschnitt 2Zwischenprüfung





§ 8Zeitpunkt

§ 9Inhalt

§ 10Prüfungsbereich



Abschnitt 3Abschlussprüfung in der Fachrichtung Architektur





§ 11Zeitpunkt

§ 12Inhalt

§ 13Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur

§ 14Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“

§ 15Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“

§ 16Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“

§ 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 19Mündliche Ergänzungsprüfung



Abschnitt 4Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau





§ 20Zeitpunkt

§ 21Inhalt

§ 22Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau

§ 23Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“

§ 24Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“

§ 25Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“

§ 26Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 27Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 28Mündliche Ergänzungsprüfung



Abschnitt 5Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau





§ 29Zeitpunkt

§ 30Inhalt

§ 31Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau

§ 32Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“

§ 33Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“

§ 34Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“

§ 35Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 36Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 37Mündliche Ergänzungsprüfung







AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/bautechkonausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
