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title: "Anlage BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO — zur BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO (zu § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 4)  Zeichen für Bauvorlagen"
canonical: "https://juralernen.de/gesetze/baup_ano/anlage"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/baup_ano/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:36+00:00"
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# Anlage BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO — zur BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO (zu § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 4)

Zeichen für Bauvorlagen

Fundstelle des Originaltextes: GBl. I 1990 Nr. 57, S. 1406 - 1408









1.



Lageplan

1.1.



Vorhandene öffentliche Verkehrsflächen

... (nicht darstellbar)

1.2.



Festgesetzte, aber noch nicht vorhandene Verkehrsflächen

... (nicht darstellbar)

1.3.



Vorhandene bauliche Anlagen

... (nicht darstellbar)

1.4.



Geplante bauliche Anlagen

... (nicht darstellbar)

1.5.



Zu beseitigende bauliche Anlagen

... (nicht darstellbar)

1.6.



Öffentliche Grünflächen

... (nicht darstellbar) Für die Darstellung der jeweiligen Grünflächen

Parkanlage ... (nicht darstellbar)

Camping- und Wochenendplatz ... (nicht darstellbar)

Badeplatz ... (nicht darstellbar)

Friedhof ... (nicht darstellbar)

Dauerkleingärten ... (nicht darstellbar)

Sportplatz ... (nicht darstellbar)

Kinderspielflächen ... (nicht darstellbar)







1.7.



Grenzen des Grundstücks

... (nicht darstellbar)

1.8.



Begrenzung von Abstandflächen

... (nicht darstellbar)

1.9.



Flächen, die von Baulasten betroffen sind

... (nicht darstellbar)

2.



Bauzeichnungen

2.1.



Vorhandene Bauteile

... (nicht darstellbar)

2.2.



Vorgesehene Bauteile

... (nicht darstellbar)

2.3.



Zu beseitigende Bauteile

... (nicht darstellbar)

3.



Grundstücksentwässerung

3.1.



Vorhandene Anlagen











Schmutzwasserleitung

Regenwasserleitung

Mischwasserleitung

... (nicht darstellbar)

3.2.



Geplante Anlagen











Schmutzwasserleitung

Regenwasserleitung

Mischwasserleitung

... (nicht darstellbar)

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— Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/baup_ano/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
